Pflicht
Ehrlich zur Pflicht: in Wülfrath gilt die Landesregelung
Hier ist eine ehrliche Ansage mehr wert als ein Verkaufsargument. Wülfrath hat keine
eigene städtische Frist, nach der alle Bestandshäuser ihre Leitung prüfen lassen müssen.
Die örtliche Entwässerungssatzung verweist auf das Landesrecht, die SüwVO Abw NRW.
In Nordrhein-Westfalen gibt es außerhalb festgesetzter Wasserschutzgebiete keine
landesweite Frist zur Erstprüfung privater Leitungen. Für Wülfrath ist ein solches
Schutzgebiet in den erreichbaren Quellen nicht belegt, und eine eigene
Trinkwassertalsperre auf Stadtgebiet gibt es nicht. Daraus folgt für Ihr Haus:
- Eine Pflicht mit Frist besteht bei Neubau und bei wesentlicher Änderung einer Leitung, dann ist sie nach der Errichtung prüfen zu lassen.
- Für die große Mehrheit der Bestandshäuser gibt es keine solche Frist.
- Sollte die Stadt später doch eine eigene Prüffrist beschließen, würden die betroffenen Eigentümer eigens informiert.
Das Argument für eine Befahrung ist hier also nicht ein Zwang, sondern Ihr eigener
Vorteil: Werterhalt, Schutz des Grundwassers auf dem löslichen Kalk und die Sicherheit,
dass die Leitung dicht ist, bevor bei einem Hauskauf jemand danach fragt.