Recht
Was in Ratingen wirklich verlangt wird
Im Netz kursieren zwei falsche Gerüchte: das eine, jede alte Leitung müsse sofort geprüft
werden; das andere, niemand überprüfe das je. Beides trifft für Ratingen nicht zu. Es gibt
keine eigene stadtweite Erstprüf-Frist, aber es gibt die landesrechtliche SüwVO Abw NRW,
und die legt klare Fälle fest.
Verlangt wird eine Prüfung vor allem in drei Situationen: nach Neubau oder wesentlicher
Änderung einer Leitung, in festgesetzten Wasserschutzgebieten und im 30-Jahre-Rhythmus als
Wiederholung. In allen übrigen Fällen gibt es keinen Stichtag, der Sie zwingt.
Wer eine Bescheinigung ausstellt, muss anerkannter Sachkundiger sein; die Kosten gehören
laut Regelwerk auf die Eigentümerseite. Freiwillig lohnt eine Befahrung typischerweise bei
einem Hauskauf, vor einer Kellersanierung oder wenn der letzte Nachweis auf Ihrem
Grundstück länger als eine Generation zurückliegt.