Rechtslage
Aus dem Befund folgt eine Frist
Wenn eine Zustands- und Funktionsprüfung einen Schaden festgestellt hat, bleibt der
Befund nicht folgenlos. Das Ergebnis der Prüfung ist in einer Bescheinigung zu
dokumentieren, und aus dem Schadensbild ergibt sich, wie schnell gehandelt werden muss.
Festgestellte Schäden sind, je nach Schadensbild, kurzfristig bzw. innerhalb von zehn
Jahren zu sanieren; bei Bagatellschäden reicht eine Instandsetzung bis zur nächsten
Wiederholungsprüfung.
sinngemäß nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser Nordrhein-Westfalen
Im Klartext: Ein schwerer Schaden, der die Dichtheit oder die Standsicherheit
beeinträchtigt, muss zügig behoben werden. Ein kleiner Mangel hat Zeit, unter Umständen
bis zur nächsten Prüfung. Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet nicht der Kalender,
sondern das, was die Kamera gezeigt hat. Der Sachkundige, der prüft, ordnet den Schaden
entsprechend ein.