Pflicht
Die Dichtheitsprüfung steht in der Satzung selbst
Die Remscheider Entwässerungssatzung überlässt die Prüfung privater Leitungen nicht
dem Zufall. In § 15 Abs. 1 und 2 verweist sie ausdrücklich auf die
SüwVO Abw NRW und macht die Sache verbindlich. Das Ergebnis der Prüfung ist in einer
Bescheinigung zu dokumentieren, die der Eigentümer der Stadt vorlegt.
Bei festgestellten Schäden gibt die SüwVO Abw je nach Schwere kurze Fristen oder bis
zu zehn Jahre für die Sanierung vor, bei Bagatellschäden reicht die nächste
Wiederholungsprüfung. Genau darum ist die Kamerabefahrung mehr als eine
Momentaufnahme: Sie liefert die Grundlage für die Bescheinigung und, falls nötig, für
einen geordneten Sanierungsplan.
Für Sie bedeutet das einen klaren Ablauf statt Unsicherheit: Liegt Ihr Grundstück im
Schutzgebiet, prüft ein anerkannter Sachkundiger die Leitung, dokumentiert das Ergebnis
und händigt Ihnen die Bescheinigung aus, die Sie der Stadt vorlegen. Ist die Leitung
dicht, sind Sie für Jahrzehnte auf der sicheren Seite. Zeigt die Kamera einen Schaden,
wissen Sie mit Meterangabe, wo er sitzt, und können ihn in Ruhe und meist grabenlos von
innen beheben lassen, statt unter Zeitdruck die Hofeinfahrt aufzureißen. Fordern Sie Ihre
kostenlose Ersteinschätzung an, wir klären zuerst Ihre Lage und sagen Ihnen, was wirklich
nötig ist.
Der Satzungstext im Wortlaut
Für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gilt die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw NRW in der jeweils geltenden Fassung). Private Abwasserleitungen sind gemäß den §§ 60, 61 WHG, § 56 As. 1 LWG NRW so zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden.
§ 15 Abs. 1 und 2 Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid