Pflicht
Was in Hückeswagen wirklich verlangt wird
Rund um die Prüfpflicht halten sich zwei entgegengesetzte Mythen: Der eine sagt, jedes betagte Rohr
gehöre sofort unter die Kamera, der andere, kontrolliert werde sowieso nie. In Hückeswagen trifft keiner
davon zu. Maßgeblich ist die Landesverordnung SüwVO Abw NRW, und die hängt an bestimmten Anlässen, nicht
an einem Datum für das ganze Stadtgebiet.
Zur Pflicht wird die Prüfung, sobald eine Leitung neu verlegt oder erheblich umgebaut wird; das Ergebnis
wandert in die Bescheinigung nach Anlage 2 der Verordnung und wird der Stadt vorgelegt. Für den übrigen
Bestand gibt das Land einen groben Wiederholungsabstand von etwa 30 Jahren an. Einen stadtweiten
Zwangstermin für alle Altbauten gibt es nicht, darum stellen wir ihn nicht in den Raum. Und weil die
Stauseen im Gebiet kein Trinkwasser führen, greift hier auch keine Wasserschutz-Sonderfrist.
Gültig ist ein Beleg nur, wenn ihn ein anerkannter Sachkundiger ausstellt, und bezahlt wird er vom
Eigentümer. Aus eigenem Antrieb lohnt der Blick ins Rohr vor allem vor einem Kauf, vor dem Kellerausbau
oder wenn ewig niemand mehr nachgesehen hat. Welcher Fall auf Sie zutrifft, ordnen wir in der kostenlosen
Ersteinschätzung ein.