Rückstauschutz

Wenn der Regen von unten kommt

Nicht jeder Wasserschaden kommt vom Dach. Bei Starkregen staut sich das Abwasser im Kanal und drückt zurück in den Keller. Ein Rückstauverschluss oder eine Hebeanlage hält es auf. Welche Lösung zulässig ist, entscheidet die Norm, nicht der Preis.

  • Nach DIN 1986-100 und EN 12056
  • Verschluss oder Hebeanlage
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Graues Rückstauschutz-Gehäuse in einer Abwasserleitung auf dem Kellerboden, angeschlossen an ein oranges KG-Rohr

Das Wasser kommt von unten

Bei Starkregen drückt Abwasser aus dem Kanal zurück ins Haus. Der Schutz sitzt deshalb an der Leitung, nicht am Dach.

Nach den Regeln der Technik

Verschluss oder Hebeanlage richten sich nach DIN 1986-100 und DIN EN 12056. Was zulässig ist, hängt von Ihrem Haus ab.

Ihre Sache als Eigentümer

Sich gegen Rückstau zu sichern ist Pflicht des Grundstückseigentümers. Fehlt der Schutz, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.

Einbau vom Fachbetrieb

Der Schutz wird in die Grundleitung gesetzt und muss wartbar bleiben. Das gehört in fachkundige Hände.

Das Problem

Warum Wasser aus dem Abfluss steigt

Alle Abflüsse im Haus, von der Waschmaschine bis zur Toilette, hängen am selben Kanal. Solange alles frei abläuft, merkt man davon nichts. Staut sich das Wasser aber im Kanal, weil ein Starkregen ihn überlastet oder eine Verstopfung ihn dichtsetzt, kehrt sich die Fließrichtung um. Das Abwasser drückt zurück in die Hausleitungen und steigt dort nach oben.

Wie hoch es steigt, ist keine Zufallsfrage. Es steigt bis zur Rückstauebene. Alles, was darunter liegt, läuft voll: der Bodenablauf im Keller, die Dusche im Untergeschoss, die Waschküche. Deshalb sitzt der Schutz nicht am Dach und nicht an der Fassade, sondern unten in der Abwasserleitung.

Rückstauebene

Die unsichtbare Linie im Keller

Die Rückstauebene ist die Höhe, bis zu der das Wasser bei einem Rückstau ansteigen kann. Sie ist der Bezugspunkt für den gesamten Schutz.

Nach DIN 1986-100, den anerkannten Regeln der Technik für die Grundstücksentwässerung, setzt man die Rückstauebene meist auf Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle an, wenn die Gemeinde nichts anderes festlegt. Für den Keller heißt das: Fast alles, was unter dem Straßenniveau liegt, ist rückstaugefährdet und braucht eine Sicherung.

Ob und wo bei Ihnen ein Schutz nötig ist, lässt sich nicht raten. Es hängt davon ab, wie die Grundleitung verläuft und welche Ablaufstellen unterhalb dieser Linie liegen. Der erste Schritt ist deshalb oft eine Kamerabefahrung der Leitung, die den Verlauf sichtbar macht.

Zuständigkeit

Der Schutz ist Ihre Sache

Sich gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal zu schützen, ist Pflicht des Grundstückseigentümers. So steht es in den Entwässerungssatzungen der Gemeinden, und sie ziehen daraus eine klare Folge: Die Stadt haftet dann nicht für Schäden, die entstehen, weil die vorgeschriebene Rückstausicherung fehlt oder nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Im Klartext: Läuft der Keller voll und es war kein funktionierender Schutz eingebaut, bleibt der Schaden beim Eigentümer. Auch die Versicherung schaut genau hin, dazu unten mehr. Was in Ihrer Gemeinde konkret gilt, steht in der örtlichen Entwässerungssatzung.

Zwei Wege

Verschluss oder Hebeanlage

Für den Schutz gibt es zwei Bauarten. Welche zulässig ist, entscheidet nicht der Preis, sondern die DIN EN 12056.

Rückstauverschluss

Eine selbsttätige Klappe in der Grundleitung, die sich bei Rückstau schließt. Sie ist einfacher und günstiger, aber nur unter Bedingungen zulässig: Es muss ein Gefälle zum Kanal bestehen, die Räume dürfen nur untergeordnet genutzt werden, der Benutzerkreis muss klein sein, ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene vorhanden sein, und während des Rückstaus darf die Ablaufstelle nicht benutzt werden.

Hebeanlage

Eine Pumpe hebt das Abwasser über eine Schleife, die oberhalb der Rückstauebene verläuft, und drückt es in den Kanal. So bleibt der Keller auch bei Rückstau nutzbar. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 und der DIN EN 12056 ist die Hebeanlage der grundsätzliche Weg, der Verschluss die Ausnahme unter den genannten Bedingungen.

Die Norm stellt zugleich nüchtern fest, dass sich ein Rückstau selbst bei einwandfreier Technik nie mit letzter Sicherheit ausschließen lässt. Umso wichtiger ist, dass der gewählte Schutz zur Nutzung des Kellers passt und gewartet bleibt.

Rückstauschutz-Gehäuse aus grauem Kunststoff, eingebunden in eine orange Abwasserleitung im Keller, mit verschraubtem Revisionsdeckel

Am Bauteil

Wo der Schutz sitzt

Der Schutz wird in die Grundleitung eingebunden, dort, wo das Abwasser das Haus verlässt. Ein Rückstauverschluss trägt einen verschraubten Deckel, über den sich das bewegliche Verschlusselement warten und reinigen lässt. Genau diese Zugänglichkeit verlangt die Norm, denn ohne Wartung ist der beste Verschluss wertlos.

Ob das eingebaute Bauteil für fäkalienhaltiges Abwasser freigegeben sein muss oder nur Grauwasser aus Dusche und Waschmaschine absichert, hängt davon ab, welche Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene angeschlossen sind. Für fäkalienhaltiges Abwasser muss das Bauteil vom Hersteller ausdrücklich zugelassen sein.

Ablauf

So entsteht der Schutz

  1. Leitung prüfen

    Zuerst wird geklärt, wie die Grundleitung verläuft, wo die Rückstauebene liegt und welche Ablaufstellen darunter liegen. Oft hilft dabei eine Kamerabefahrung.

  2. Lösung festlegen

    Aus Nutzung, Gefälle und Lage der Räume ergibt sich, ob ein Rückstauverschluss zulässig ist oder eine Hebeanlage nötig wird. Das entscheidet die Norm, nicht der Geschmack.

  3. Einbau

    Der Verschluss oder die Hebeanlage wird in die Leitung gesetzt, zugänglich für die spätere Wartung. Bei fäkalienhaltigem Abwasser muss das Bauteil dafür freigegeben sein.

  4. Warten und prüfen

    Ein Rückstauverschluss ist beweglich und verschleißt. Regelmäßige Kontrolle hält ihn funktionsfähig. Genau darauf schaut später auch die Frage der Haftung.

Wasser im Keller nach Starkregen gehabt?

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Versicherung

Warum der Schutz auch für die Police zählt

Ein Rückstauschaden ist meist nur über den Baustein Elementarschäden gedeckt, den man zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung dazubuchen muss. Und selbst dann knüpfen viele Versicherer die Leistung daran, dass eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden war. Ohne diesen Baustein oder ohne funktionierenden Schutz kann die Zahlung entfallen.

Deshalb lohnt zweierlei: die eigene Police auf den Elementarschaden-Baustein prüfen und Nachweise über Einbau und Wartung des Rückstauschutzes aufheben. Im Schadensfall ist der Beleg, dass der Schutz vorhanden und gewartet war, oft entscheidend.

Häufige Fragen zum Rückstauschutz

Warum läuft der Keller bei Starkregen voll?

Alle Abflüsse im Haus hängen am selben Kanal. Staut sich das Wasser im Kanal, etwa durch Starkregen oder eine Verstopfung, drückt es in die Hausleitungen zurück. Es steigt bis auf die sogenannte Rückstauebene und flutet alles, was darunter liegt, also typischerweise den Keller. Der Schutz sitzt deshalb nicht am Dach, sondern in der Abwasserleitung.

Was ist die Rückstauebene?

Die Rückstauebene ist die Höhe, bis zu der das Wasser bei Rückstau ansteigen kann. Nach DIN 1986-100 setzt man sie meist auf Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle an, wenn die Gemeinde nichts anderes festlegt. Alles, was unter dieser Linie liegt, ist rückstaugefährdet und braucht eine Sicherung.

Reicht eine einfache Rückstauklappe?

Eine Rückstauklappe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Es muss ein Gefälle zum Kanal bestehen, die betroffenen Räume dürfen nur untergeordnet genutzt werden, der Benutzerkreis muss klein sein, es muss ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene geben, und bei Rückstau muss auf die Ablaufstelle verzichtet werden können. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, schreibt die Norm eine Hebeanlage vor.

Was ist der Unterschied zur Hebeanlage?

Ein Rückstauverschluss sperrt bei Rückstau nur ab, dann darf der Abfluss nicht benutzt werden. Eine Hebeanlage pumpt das Abwasser über eine Schleife oberhalb der Rückstauebene weiter in den Kanal, sodass die Räume im Keller auch während des Rückstaus nutzbar bleiben. Deshalb ist die Hebeanlage nach DIN EN 12056 der grundsätzliche Weg und der Verschluss die an Bedingungen geknüpfte Ausnahme.

Wer haftet, wenn der Keller trotzdem vollläuft?

Sich gegen Rückstau zu schützen ist Sache des Grundstückseigentümers. Kommunale Satzungen schließen die Haftung der Stadt aus, wenn die vorgeschriebene Rückstausicherung fehlt oder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Fehlt der Schutz oder ist er verschlissen, trägt also der Eigentümer den Schaden. Was in Ihrer Gemeinde genau gilt, steht in der örtlichen Entwässerungssatzung.

Muss ich den Rückstauschutz warten lassen?

Ja. Ein Rückstauverschluss hat bewegliche Teile, die verschmutzen und verschleißen. Nur ein turnusmäßig geprüftes und gewartetes Bauteil gilt als funktionstüchtig, und genau daran hängt im Ernstfall die Frage, ob eine Versicherung zahlt oder die Haftung greift. Der Fachbetrieb sagt Ihnen, in welchem Abstand die Kontrolle sinnvoll ist.

Zahlt die Versicherung einen Rückstauschaden?

Ein Rückstauschaden ist meist nur über den Baustein Elementarschäden der Wohngebäude- oder Hausratversicherung gedeckt, und oft nur, wenn eine funktionierende Rückstausicherung vorhanden ist. Ohne diesen Baustein oder ohne funktionierenden Schutz kann die Leistung entfallen. Prüfen Sie Ihre Police und heben Sie Nachweise über Einbau und Wartung auf.

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Um zu sehen, wo die Grundleitung verläuft und welche Ablaufstellen unter der Rückstauebene liegen, hilft die Kanalinspektion mit Kamera. Sitzt der Rückstau an einer Verstopfung, ist die Rohrreinigung der erste Schritt. Zurück zur Startseite.