Unterbau und Entwässerung
Behutsam verfugen oder neu gründen?
Ob der alte Belag bleiben kann oder ein Neuaufbau ansteht, klärt sich am Zustand der Schichten unter den Steinen. Dazu gehören ein frostsicher ausgehobener Grund, eine festgewalzte Schotterlage als Lastverteiler und Wasserableiter, ein schmal abgezogenes Splittbett und außen eine in Beton gebettete Kante. Ruht der Bestand noch sauber auf diesem Aufbau und ist er lediglich bemoost oder offenfugig, genügt Pflege. Soll dagegen eine befahrbare Fläche neu entstehen, richtet sich ihr Schichtaufbau nach der DIN 18318.
Bei altem Kopfsteinpflaster im Kern steht das schonende Arbeiten im Vordergrund. Gereinigt wird mit maßvollem Druck, der die Steinoberfläche und die Fugen nicht beschädigt, und neu verfugt wird mit einem Material, das zum Bestand passt und die Steine wieder im Verbund hält. Wird dagegen am Talband oder am Hang neu gegründet, zählt das Gefälle von grob zwei Zentimetern je Meter, das den Regen von der Fläche und vom Haus weg zu einer Rinne oder Versickerung führt, damit sich in der engen Tallage kein Wasser staut.
Entsteht die Fläche neu und ist es gewollt, kann sie Wasser schlucken, über weite Füllfugen, über Sicker- und Rasengittersteine oder über porenoffenen Stein, sofern die Tragschicht darunter durchlässig bleibt. An den Lagen um die Talsperren ist ein achtsamer Umgang mit dem Regen ohnehin angezeigt. Da Nordrhein-Westfalen das Schmutzwasser und die versiegelte Grundfläche getrennt abrechnet, lässt sich mit einer versickernden oder zurückgebauten Fläche der flächenbezogene Anteil mindern. Den örtlichen Rahmen steckt die Satzung von Hückeswagen ab, und der Betrieb klärt ihn mit dem Amt.