Unterbau und Entwässerung
Gefälle, feste Kante und die ehrliche Vorfrage
Bevor über einen Neubau gesprochen wird, steht in Mettmann eine ehrliche Frage: Muss die Fläche wirklich neu, oder genügt es, sie zu pflegen? Liegt der alte Belag noch eben und fest und sind nur die Fugen leer und der Stein veralgt, dann reicht oft ein schonendes Reinigen mit maßvollem Druck und ein neues Verfugen. Scharfer Hochdruck ist hier falsch, er spült die Fugen aus und greift die Steine an. Erst wenn die Fläche abgesackt ist, Steine kippen oder wandern oder die Kante fehlt, lohnt der Neubau. Ein redlicher Betrieb sagt das offen, statt vorschnell alles aufzureißen.
Wird neu gebaut, entsteht die Haltbarkeit unter den Steinen. Der Boden wird auf Frosttiefe ausgehoben, besonders wichtig auf dem feuchtehaltenden Löss, darauf kommt eine lagenweise verdichtete Schottertragschicht, darüber ein dünn abgezogenes Splittbett. Außen fasst eine in Beton gegründete Kante die Fläche ein, damit der Verbund am Hang nicht ins Rutschen gerät. Jede neue Fläche bekommt ein Gefälle von grob zwei Zentimetern je Meter, das den Regen vom Haus weg führt. Für befahrbare Flächen beschreibt die DIN 18318 diesen ungebundenen Aufbau.
Am Hang läuft das Wasser von oben zu, deshalb gehört oft eine Rinne quer zur Einfahrt dazu, die den Zulauf abfängt, bevor er die Fläche flutet. Soll der Regen teils vor Ort bleiben, geht das über offene Fugen, über Rasen- und Sickersteine oder über porigen Belag, sofern die Tragschicht durchlässig ist; auf dem dichten Löss ist allerdings zu prüfen, ob der Boden genug aufnimmt. Da Nordrhein-Westfalen die Abwassergebühr getrennt nach Schmutzwasser und versiegelter Fläche erhebt, kann eine durchlässige oder entsiegelte Fläche den Niederschlagsanteil senken. Den Rahmen gibt die Satzung der Stadt vor, die der Betrieb mit dem Amt klärt.