Unterbau und Entwässerung
Ein Aufbau, der auf engem Raum trägt und Bewegung verträgt
Die Haltbarkeit einer Pflasterfläche entscheidet sich nicht am Stein, sondern an den Schichten darunter. Zuunterst wird der Boden bis unter die Frosttiefe ausgehoben; darauf kommt eine Schottertragschicht, die verdichtet wird, die Last auf eine größere Grundfläche überträgt und zugleich Wasser nach unten durchlässt. Darüber zieht der Betrieb ein schmales Splittbett ab, in das die Steine gesetzt werden. Eine in Beton gegossene Kante fasst alles ein; in der schmalen Herner Hofeinfahrt ist sie doppelt wichtig, weil die Steine ohne seitlichen Halt nach außen wandern. Verdichtet wird Lage um Lage. Über dem abgesunkenen Niederungsgrund zeigt die ungebundene Verlegung ihren Vorteil: Jeder Stein kann sich minimal mitbewegen, ohne dass die Decke bricht. Maßgeblich ist die DIN 18318.
Genauso wichtig ist, dass die Fläche ein Gefälle bekommt, als Richtwert etwa zwei Prozent, damit kein Regen stehen bleibt und nichts gegen das Mauerwerk drückt. In Herne wird das zur Geduldsarbeit, denn zwischen Haustür, Garage und Grundstücksgrenze bleiben häufig nur wenige Meter. Auf dieser kurzen Strecke muss die Neigung dennoch zuverlässig zu einer Rinne oder einem Punktablauf führen. In den tiefsten, am dichtesten bebauten Winkeln der Niederung tritt der Rückstau hinzu: Steigt das Wasser im Kanal schneller als es ablaufen kann, drückt es auf die Fläche zurück. Der Betrieb misst deshalb die Höhen genau ein, lenkt das Wasser zielgerichtet und kontrolliert, ob sich der Boden gesetzt und die alte Neigung verzogen hat.
Ist der Untergrund durchlässig genug, kann eine Fläche so angelegt werden, dass Regen vor Ort versickert, über breite Sickerfugen, Rasenfugensteine oder offenporigen Stein. In Herne gibt der enge, hoch versiegelte Baubestand dafür allerdings selten Raum, und der Boden schluckt das Wasser meist nicht schnell genug, sodass das geordnete Ableiten der verlässlichere Weg bleibt. Trotzdem kann sich Entsiegeln rechnen: Nordrhein-Westfalen trennt die Abwassergebühr in einen Teil für Schmutzwasser und einen für die versiegelte Fläche, und wer Fläche öffnet, zahlt beim Niederschlagswasser womöglich weniger. Welche Nachweise die Stadt dafür verlangt, regelt ihre Satzung; das stimmt der Fachbetrieb mit der Kommune ab.