Pflicht
Ehrlich zur Pflicht: die SüwVO Abw NRW und ihre Fristen
Hier nützt Ihnen eine ehrliche Auskunft mehr als jede Verkaufsmasche. In Nordrhein-Westfalen zieht die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, abgekürzt SüwVO Abw NRW, den Rahmen und legt die Fristen fest. Dass es eine Vorschrift gäbe, die unterschiedslos jedes betagte Haus in Odenthal ungeachtet seines Standorts zur Prüfung nötigt, ist durch nichts gedeckt, und darum behaupten wir das auch nicht.
Worauf es tatsächlich ankommt, ist die Lage Ihrer eigenen Leitung:
- Steht Ihr Haus in einem amtlich ausgewiesenen Wasserschutzgebiet, so fordert das Landesrecht für die private Leitung einen eigenen Dichtheitsnachweis, denn dort gelten schärfere Vorgaben. Weil ein Teil der Großen Dhünntalsperre, die die Dhünn staut, auf Odenthaler Grund liegt, kann es solche Bereiche geben; ob Ihr Grundstück betroffen ist, klärt die Gemeinde verbindlich.
- Außerhalb solcher Gebiete entsteht die Prüfpflicht erst mit einem Neubau oder einem erheblichen Umbau der Leitung; maßgeblich ist der bauliche Eingriff und nicht das Baujahr.
- Ein in die Jahre gekommener Altbau ganz ohne solche Arbeiten und weit weg von jedem Schutzgebiet kennt nach Landesrecht keine Erstprüffrist.
Was genau an Ihrer Anschrift zählt, erfahren Sie am verlässlichsten direkt bei der Gemeindeverwaltung; von einer eigenen Odenthaler Satzung mit festem Stichtag wissen wir nichts, und wir erfinden auch keine. Trotzdem lassen zahlreiche Hausbesitzer die Befahrung freiwillig durchführen: als Nachweis vor dem Verkauf, zur Vorbereitung einer Kellersanierung oder einfach, um den Zustand der eigenen Leitung zu kennen. Der feste Preis von 89 Euro hält das kalkulierbar, und zum Start reicht ein kurzes Formular.