Recht
Was in Burscheid wirklich verlangt wird
Rund um die Prüfpflicht halten sich zwei Irrtümer: der eine, jede ältere Leitung müsse sofort
untersucht werden, der andere, das kontrolliere sowieso niemand. In Burscheid trifft keiner
von beiden zu. Es gilt die Landesverordnung SüwVO Abw NRW, und die macht die Pflicht an
klaren Ereignissen fest, nicht an einem stadtweiten Termin.
Ausgelöst wird sie in drei Fällen: bei Neubau oder wesentlichem Umbau einer Leitung, in einem
festgesetzten Wasserschutzgebiet und im Wiederholungsrhythmus von 30 Jahren. Liegt keiner
dieser Fälle vor, besteht für Sie kein Handlungsdruck. Für Burscheid ist kein
Trinkwasser-Wasserschutzgebiet belegt.
Ausstellen darf die Bescheinigung nur ein anerkannter Sachkundiger, und die Kosten trägt der
Eigentümer. Ohne Pflicht lohnt der Blick ins Rohr meist vor einem Kauf, vor einem
Kellerumbau oder wenn die letzte Prüfung Jahrzehnte zurückliegt.